Die EU legt neue Energieeffizienzziele für Gebäude bis

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Die EU legt neue Energieeffizienzziele für Gebäude bis 2050 fest
4 Sep 2025

Die EU legt neue Energieeffizienzziele für Gebäude bis 2050 fest

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die derzeit von der EU verabschiedet wird, bedeutet einen tiefgreifenden Wandel für den Immobiliensektor. Ziel ist es, dass bis 2050 alle europäischen Gebäude emissionsfrei sind, was eine umfassende Transformation des bestehenden Gebäudebestands erfordert. Die Herausforderung ist groß, da über 80 % der Gebäude in Spanien sehr niedrige Energieklassen (E, F oder G) aufweisen, vor allem weil sie vor 1980 gebaut wurden – zu einer Zeit, als es noch keine Effizienzstandards gab.

Die Richtlinie sieht einen stufenweisen Zeitplan vor:

  • Bis 2030 müssen alle Wohngebäude mindestens die Klasse E erreichen.

  • Ab 2033 gilt die Mindestanforderung D.

  • Ab 2040 sollen alle Gebäude in die Kategorien A oder B fallen.

  • Ab 2026 müssen neue öffentliche Gebäude emissionsfrei sein, und ab 2028 gilt dies für alle Neubauten.

Darüber hinaus werden vier zentrale Instrumente eingeführt:

  1. Emissionsfreies Gebäude: energieautark und auf erneuerbare Energien gestützt, anspruchsvoller als das derzeitige Konzept des „Niedrigstenergiegebäudes“.

  2. Globales Erwärmungspotenzial (GWP): Berechnung des gesamten CO₂-Fußabdrucks eines Gebäudes über seinen Lebenszyklus hinweg, ab 2027 für große Gebäude verpflichtend, ab 2030 für alle.

  3. Nationale Sanierungspläne: jeder Mitgliedstaat muss jährliche Maßnahmen zur Erreichung des Ziels 2050 festlegen.

Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt werden erheblich sein. Energieeffizienz, bislang ein Nebenkriterium, wird zu einem Schlüsselfaktor bei Kauf und Verkauf von Immobilien und den Wert energiearmer Gebäude steigern. Fachleute warnen jedoch, dass sich die Gesellschaft der damit verbundenen Pflichten noch nicht voll bewusst ist: regelmäßige Renovierungen, finanzielle Investitionen und die Einhaltung von Fristen.

Spanien steht vor größeren Herausforderungen als andere EU-Länder, da sein Gebäudebestand stark überaltert ist und bis zu 85 % der Gebäude renoviert werden müssen. Besonders in Wohnungseigentümergemeinschaften dürfte der Prozess kompliziert werden, da Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen. Verwalter erwarten Verzögerungen aufgrund mangelnden Bewusstseins, fehlender Sanierungsunternehmen und eines unklaren nationalen Zeitplans.

Die Richtlinie legt keine konkreten Sanktionen fest, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. Auch exakte Finanzierungszahlen fehlen, wenngleich Unterstützung durch EU-Wiederaufbaufonds, regionale Entwicklungsfonds, den Sozialklimafonds sowie grüne Hypotheken und Sonderkredite vorgesehen ist. Dennoch bleibt unklar, wie die notwendigen Arbeiten konkret finanziert werden sollen.

Zusammenfassend markiert die EPBD einen unumgänglichen Paradigmenwechsel: Der europäische Wohnungsbau muss nachhaltig werden und sich am Green Deal orientieren, der bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % vorsieht. Trotz Widerständen will Brüssel den Prozess beschleunigen, da Gebäude für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Emissionen der EU verantwortlich sind. Entscheidend wird sein, ob Länder wie Spanien ihren Gebäudebestand rechtzeitig anpassen können.

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